Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von "Mein Hochzeitsfilmer - Christian Melüh"


§1 Geltung
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluß
Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
Der Auftraggeber trägt die Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
Liegen zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monat, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“; der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% übersteigen.

§ 4 Lieferzeiten
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 6 Wochen. Bei Lieferverzögerungen, die von „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ zu vertreten sind, beträgt die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ beginnt.

§ 5 Gewährleistung
Ist die Lieferung schadhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ nach seiner Wahl - unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers - Ersatz oder bessert nach.
Offensichtliche Mängel müssen „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhafte Lieferung ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ aus.
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Videos gegeben,  so hat er bei nachträglichen Änderungswünschen die Mehrkosten zu tragen.
Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden kann nicht gehaftet werden.
Eine optimale Bildqualität kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden.

§ 6 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei unzureichender Beleuchtung haftet „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ nicht für verrauschte Aufnahmen.
Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf die Lieferung, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Für Fotos oder Videoaufnahmen, die der Auftraggeber zur Verfügung steht, wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.
Kopien der Filme dürfen ausschließlich von „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ hergestellt werden.

§ 8 Zahlung
Bis zum Drehtag sind 50% der Rechnungssumme sofort fällig. Die Bearbeitung der Aufnahmen beginnt erst nach Eingang der Zahlung.
Der restliche Rechnungsbetrag ist bei Lieferung sofort rein Netto zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind die Kosten für entgangenen Gewinn vom Auftraggeber zu zahlen. Diese betragen: 14 Tage nach Vertragsabschluß kostenlos, bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 50% danach 75% der vereinbarten Summe.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen „Mein Hochzeitsfilmer – Christian Melüh“ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtstand ist der Sitz des Auftragnehmers.